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Direktversicherung


Steuerlich begünstigstes Dreiecksverhältnis. Eine Direktversicherung ist ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, in den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler mit einsteigt. Praktisch heißt das: Ein Teil des Gehaltes wird nicht auf das Konto ausgezahlt, sondern in einen Versicherungsbeitrag umgewandelt. Die Leistungen im Todesfall sowie die Leistungen bei Vertragsende bekommt natürlich der Arbeitnehmer.


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